Kontoauszüge der WEG prüfen

Ihr Recht auf Einsicht – und worauf Sie dabei achten sollten.

Ihr Recht auf Einsicht

Als Wohnungseigentümer haben Sie ein gesetzliches Recht auf Einsicht in alle Unterlagen der WEG – einschließlich der Kontoauszüge. Dieses Recht ergibt sich aus § 18 Abs. 4 WEG. Die Hausverwaltung darf Ihnen die Einsicht nicht verweigern.

So fordern Sie Kontoauszüge an

  1. Stellen Sie den Antrag schriftlich (Brief oder E-Mail) an Ihre Hausverwaltung
  2. Berufen Sie sich auf § 18 Abs. 4 WEG (Einsichtsrecht)
  3. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage)
  4. Bitten Sie um Kontoauszüge aller WEG-Konten für das jeweilige Wirtschaftsjahr
  5. Dokumentieren Sie Ihre Anfrage und die Reaktion der Verwaltung

Worauf Sie achten sollten

  • Stimmen die Kontostände mit der Jahresabrechnung überein?
  • Gibt es unbekannte Abbuchungen oder Überweisungen?
  • Werden Gelder auf Konten transferiert, die nicht der WEG gehören?
  • Fehlen Einzahlungen (z. B. Hausgeldzahlungen einzelner Eigentümer)?
  • Stimmt der Stand der Erhaltungsrücklage auf dem Rücklagenkonto?
  • Gibt es Barabhebungen ohne nachvollziehbaren Zweck?

Typische Unstimmigkeiten

Folgende Muster können auf Probleme hindeuten:

  • Überweisungen an Unternehmen des Verwalters oder nahestehende Personen
  • Rücklagegelder, die zweckentfremdet verwendet werden
  • Kontostand deutlich niedriger als laut Abrechnung ausgewiesen
  • Verweigerung der Kontoauszüge trotz berechtigter Anfrage
  • Mehrere Konten, von denen einige nicht in der Abrechnung auftauchen

Nächste Schritte bei Verdacht

Wenn Sie Unstimmigkeiten festgestellt haben:

  1. Dokumentieren Sie alles schriftlich und bewahren Sie Kopien auf
  2. Sprechen Sie mit anderen Eigentümern – teilen diese Ihre Bedenken?
  3. Bringen Sie das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung
  4. Beauftragen Sie ggf. einen unabhängigen Prüfer
  5. Bei Verdacht auf Veruntreuung: Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft

Wichtig: Eine Verweigerung der Kontoauszüge ist bereits ein ernstes Warnsignal. Kein seriöser Verwalter hat etwas zu verbergen.

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Haben Sie Unstimmigkeiten in den Kontoauszügen Ihrer WEG entdeckt? Melden Sie es anonym.

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