Was ist die Jahresabrechnung?
Die Jahresabrechnung ist das zentrale Finanzdokument Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie gibt Auskunft über alle Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Wirtschaftsjahres. Laut § 28 Abs. 2 WEG ist der Verwalter verpflichtet, jährlich eine ordnungsmäßige Abrechnung zu erstellen.
Pflichtbestandteile
- Gesamtabrechnung: Alle Einnahmen und Ausgaben der WEG im Abrechnungszeitraum
- Einzelabrechnung: Ihr persönlicher Anteil an den Kosten nach dem jeweiligen Verteilungsschlüssel
- Vermögensbericht: Übersicht über das Gemeinschaftsvermögen (seit WEG-Reform 2020)
- Entwicklung der Erhaltungsrücklage: Zuführungen, Entnahmen und aktueller Stand
Gesamt- vs. Einzelabrechnung
Die Gesamtabrechnung zeigt die Summe aller Kosten der WEG. Ihre Einzelabrechnung zeigt dagegen nur Ihren Anteil, berechnet nach den geltenden Verteilungsschlüsseln (z. B. Miteigentumsanteile, Wohnfläche oder Personenzahl).